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Fahrzeugreparaturen
 Wenn zum Ärger mit einem defekten Fahrzeug auch noch der Ärger mit der eigenen Reparaturwerkstatt tritt, wenn der Mangel nicht beseitigt ist, wenn anlässlich der Reparatur neue Mängel verursacht wurden, wenn der Rechnungsbetrag explodiert ist und mit dem ursprünglichen Kostenvoranschlag nichts mehr zu tun hat, wenn der Reparaturtermin nicht eingehalten wurde, in diesen und ähnlichen Fällen unterstützen wir Sie auch bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber Ihrer Werkstatt.
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