Clemens Martin - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht - Wiesbaden, Rheinstrasse 106
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Verkehrsordnungswidrigkeiten


Gleichgültig, ob Ihnen

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  • zu schnelles Fahren
  • das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes
  • ein Rotlichtverstoß

  •  
     

    oder eine sonstige Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, in allen Fällen gilt :

    Kein Wort ohne Anwalt!

    Je frühzeitiger Sie uns in einem Verfahren beauftragen - also am besten, bevor Sie einen Vernehmungstermin bei der Polizei wahrgenommen oder selbst eine schriftliche oder auch nur mündliche Erklärung abgegeben haben - , um so eher bestehen wirkungsvolle Verteidigungschancen.

    Sie haben das Recht zu schweigen, müssen also keinerlei Angaben zu Tatvorwürfen machen. Denken Sie auch daran: Eine einmal abgegebene und womöglich nur ungeschickte oder missverständliche Erklärung kann nicht mehr zurückgenommen werden, eine nicht abgegebene Erklärung kann stets nachgeholt werden. Wir haben ein Akteneinsichtsrecht und damit vor Abgabe irgendwelcher Erklärungen die Möglichkeit das bisherige polizeiliche Ermittlungsergebnis sorgfältig zu prüfen und zu bewerten.

    Unterschätzen Sie bitte nicht die Bedeutung und auch die möglicherweise finanziellen Folgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Neben Geldbuße, Fahrverbot und Punkte im Verkehrszentralregister treten häufig weitere nachteilige Folgen. Steht die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit beispielsweise im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, kann eine für Sie nachteilige Entscheidung in der Bußgeldsache auch die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche erheblich erschweren.

     
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    Clemens Martin - Verkehrsrechtskanzlei Wiesbaden, Rheinstrasse 106 Impressum
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