Clemens Martin - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsrechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden, D-65191 Wiesbaden, Danziger Str. 85, Telefon 0611-371337

Verkehrsunfallsachen


Sie sind als Fahrer, Halter oder Eigentümer eines Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall beteiligt und benötigen Klarheit über die Haftung (wer ist schuld?) und/oder Auskunft über die einzelnen Ihnen zustehenden Schadensersatz­ansprüche und deren Umfang (was kann ich verlangen?). In einer solchen Situation klären wir Sie über die Haftung auf und sagen Ihnen, welche Schadensersatzpositionen mit Aussicht auf Erfolg durchgesetzt werden können und welche Kürzungen gegebenenfalls hinzunehmen sind.

Nehmen Sie den Kampf um die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der rechtlich geschulten Fachabteilung eines Versicherungsunternehmens keinesfalls ohne anwaltlichen Beistand auf. Sorgen Sie durch unsere sofortige Beauftragung nach einem Verkehrsunfall für Waffengleichheit.

Auch in den Fällen, in denen die gegnerische Versicherung den Eindruck erweckt, es werde für Sie keine Schwierig­keiten bei der Schadensregulierung geben oder wenn Sie wegen des klaren Verschuldens des Unfallgegners selbst nicht mit Schwierigkeiten rechnen, zeigt sich in der Praxis häufig, dass die gegnerische Versicherung den geltend gemachten Schaden der Höhe nach kürzen und nur unvollständig regulieren will.
Lassen Sie es hierzu nicht kommen. Nur durch die sofortige Beauftragung des Verkehrsanwalts kann das Regulierungs­geschehen von Anfang an für Sie günstig und effektiv gestaltet werden; nur so können Fehler und deren womöglich unwiderrufliche finanziell nachteilige Folgen für Sie vermieden werden.

Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Ersatz folgender Schadenspositionen in Betracht kommen:

Ab-, Anmelde­kosten
Abschlepp­kosten
Achs­vermessungs­kosten
Anwalts­kosten
Eigen­anteil Kranken­behandlung
Einkommens­nachteile
Ent­gangener Gewinn
Entsorgungs­kosten
Erwerbs­schaden
Fahrtkosten
Finanzierungs­kosten
Gutachter­kosten
Haushalts­führung­schaden
Kredit­kosten
Merkantiler Minder­wert
Mietwagen­kosten
Neuwagen­ent­schädigung
Nutzungs­ausfall
Prämien­nachteile
Reparatur­kosten
Richtbank­kosten
Rückstufungs­schaden
Schmerzens­geld
Telefon-/Porto­kosten
Überführungs­kosten
Umbau­kosten
Umlackierungs­kosten
Ummelde­kosten
Umrüst­kosten
Unterhalts­schaden
Verbringungs­kosten
Verdienst­ausfall
Verschrottungs­kosten
Vorhalte­kosten
Wieder­beschaffungs-Aufwand
Zinsen

Informieren Sie uns bitte auch, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme Ihrer Haftpflichtversicherung durch Dritte und damit eine eigene „Hochstufung“ in Ihrer Versicherung befürchten. Auch wenn nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrtversicherung die Abwehr gegnerischer Ersatzansprüche grundsätzlich in die Zuständigkeit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung fällt und Sie deshalb nur eingeschränkt Einfluss auf das Regulierungsverhalten Ihrer Versicherung haben, ist es auch in diesen Fällen ratsam, gegenüber der eigenen Versicherung den Schadenshergang und mögliche Argumente gegen eine eigene Haftung professionell vortragen zu lassen. Sie unterstützen damit die Geltendmachung eigener Ersatzansprüche gegenüber der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung und stellen sicher, dass an die Gegenseite nicht mehr reguliert wird, als unbedingt nötig.

Zu dem Thema „Schadensregulierung“ erhalten Sie weitergehende Informationen unter „Rechtsinformationen“.